Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hochschulsport Hamburg – Stand: 29.09.2023
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das gesamte Sportangebot des Hochschulsports der Universität Hamburg (Hochschulsport), unabhängig davon, ob dieses in eigener Verantwortung durchgeführt oder durch den Hochschulsport vermittelt wird.
1.2 Für Sportangebote anderer Veranstalter, zu denen eine Vermittlung erfolgt, gelten zusätzlich die vertraglichen Bedingungen dieser Veranstalter.
1.3 Der Hochschulsport bietet Sportangebote in eigener Verantwortung an und vermittelt Sportangebote anderer Veranstalter u.a. in Kooperation mit anderen Hochschulsporteinrichtungen.
1.4 Auf eine Vermittlung wird in der Beschreibung des Sportangebotes jeweils hingewiesen. Zum Sportangebot des Hochschulsports gehören u.a. Kurse, Training im Fitnessstudio, Wettkampfveranstaltungen und Sportreisen.
1.5 Mit der Anmeldung zu einem Sportangebot des Hochschulsports akzeptiert die/der Teilnehmende die vorliegenden AGB und versichert, über eine ausreichende Sporttauglichkeit zu verfügen.
1.6 Mit der Anmeldung zu einem Sportangebot des Hochschulsports verpflichtet sich die/der Teilnehmende, die jeweils geltenden Vorgaben für die Ausübung von Sport und die Nutzung von Räumen und Flächen der Universität Hamburg, wie sie insbesondere in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) sowie in dem Schutzkonzept (Hygieneplan) der Universität Hamburg angeordnet werden, auch ohne gesonderten Hinweis einzuhalten.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 2.1. Das Sportangebot des Hochschulsports richtet sich vorrangig an Mitglieder im Sinne von § 8 des Hamburgischen Hochschulgesetzes der unter Ziffer 2.2 dieser AGB genannten Hamburger Hochschulen und ist kostenpflichtig. Um freie Kapazitäten im Sinne der Gesamtfinanzierung optimal auszulasten, können sich auch Personen, die keine Mitglieder im Sinne von § 8 des Hamburgischen Hochschulgesetzes sind, zum Sportangebot anmelden.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind immatrikulierte Studierende sowie Beschäftigte folgender Hamburger Hochschulen:
- Akademie für Mode und Design,
- Asklepios Medical School,
- Berufliche Hochschule Hamburg,
- Berufsakademie Hamburg,
- Bucerius Law School,
- Business School Berlin,
- Hafencity Universität Hamburg,
- HFH Hamburger Fernhochschule,
- Hochschule Fresenius / Charlotte Fresenius Hochschule,
- Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg,
- Hochschule für bildende Künste Hamburg,
- Hochschule für Musik und Theater Hamburg,
- Hamburg School of Business Administration,
- IUBH Duales Studium,
- Kühne Logistics University,
- Hochschule Macromedia,
- Medical School Hamburg,
- Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht in Hamburg,
- Northern Business School,
- Technische Universität Hamburg,
- Universität Hamburg,
- Universitätsmedizin Neumarkt a. M. Campus Hamburg.
2.3. Weiterbildungsstudierende und Studierende im Kontaktstudium sind keine immatrikulierten Studierenden. Sie können Sportangebote wie Gäste im Sinnen von Ziffer 2.5 buchen, zahlen bei Vorlage eines gültigen Studiennachweises jedoch ein Entgelt wie Beschäftigte.
2.4. Immatrikulierte Sport-Studierende des Instituts für Bewegungswissenschaften (Fachbereich der Fakultät Psychologie und Bewegungswissenschaften) können auf Basis einer Vereinbarung zwischen Hochschulsport und Institut für Bewegungswissenschaften, das Fitnessstudio am Turmweg 2, Hamburg und die FlexiCard zu vergünstigten Konditionen nutzen. Damit unterstützt der Hochschulsport die fachpraktische Ausbildung der Sport-Studierenden. Für alle anderen Angebote werden auch für Sport-Studierende die aktuellen Beiträge des Hochschulsports fällig. Ein Nachweis über die aktuelle Immatrikulation als Sport-Studierende/r ist dem Hochschulsport innerhalb von 3 Werktagen nach Buchung per E-Mail zukommen zu lassen, ansonsten werden am 4. Werktag die regulären Beiträge unwiderruflich eingezogen, d.h. ein nachträglicher Immatrikulationsnachweis bleibt unbeachtlich.
2.5. Mitglieder der Alumni-Organisation der vorgenannten Hochschulen (Ziffer 2.2) können auf Basis eines durch die jeweilige Hochschule gesondert abzuschließenden Vertrages mit dem Hochschulsport zu vergünstigten Konditionen das Angebot der FitnessCard nutzen. Für alle anderen Angebote werden die jeweilig gesondert gekennzeichneten Beiträge für Gäste fällig. Ein Nachweis über die aktuelle Alumni-Mitgliedschaft ist dem Hochschulsport innerhalb von 3 Werktagen nach Buchung per E-Mail zukommen zu lassen, ansonsten werden am 4. Werktag die regulären Beiträge unwiderruflich eingezogen, d.h. ein nachträglicher Nachweis der Alumni-Mitgliedschaft bleibt unbeachtlich.
2.6. Personen, die nicht zu den in Ziffer 2.2 und 2.4 dieser AGB genannten Personengruppen zählen, steht als Gästen ein begrenztes Teilnahmekontingent zur Verfügung. Für Gäste gilt zudem ein Mindestalter von 16 Jahren als Voraussetzung zur Teilnahme. Für Minderjährige muss eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Ausgenommen von der Altersgrenze sind die als Kindersportkurse bezeichneten Angebote.
2.7. Die Teilnahme an Sportreisen setzt die Volljährigkeit voraus.
2.8. Die Teilnahmeberechtigung stellt keinen Anspruch dar, an einem bestimmten Sportangebot teilzunehmen.
3. Anmeldung
3.1. Anmeldungen zu sämtlichen Angeboten des Hochschulsports und Veranstaltungen des Wettkampfsports sind nur über die Webseite des Hochschulsports oder persönlich in der Geschäftsstelle und den Fitnessstudios des Hochschulsports möglich.
3.2. Die Ausstellung aller Ausweise sowie Zugangsmedien ist nur in der Geschäftsstelle des Hochschulsports und in den Fitnessstudios möglich.
3.3. Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung müssen Studierende bei der Anmeldung ihre Matrikelnummer und Beschäftigte der Hochschulen ihre dienstliche Telefonnummer angeben. Diese Angaben werden vom Hochschulsportbüro überprüft.
3.4. Bei falschen Angaben zur Teilnahmeberechtigung im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB werden die evtl. fälligen Differenzen der Teilnahmeentgelte durch den Hochschulsport in Rechnung gestellt. Hierfür kann zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15 berechnet werden. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Hochschulsport behält sich vor, diese Personen von einer weiteren Teilnahme am Hochschulsport auszuschließen.
3.5. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
3.6. Für die FitnessCard und SchwimmCard ist es notwendig, mit Personalausweis, Foto oder alter Card sowie dem Nachweis für die Statusgruppe persönlich in der Geschäftsstelle oder den Fitnessstudios zu erscheinen, um die gebuchte Card zu erhalten. Die Cards sind zu jedem Termin mitzuführen. Ohne Card kann die Teilnahme an den Sportangeboten verweigert werden.
3.7. Die Buchungsbestätigung gilt bei allen FlexiCard-Angeboten sowie einzelbuchbaren Kursen als Teilnahmelegitimation und muss auf Verlangen der Kursleitung vorgelegt werden.
3.8. Der Statusgruppennachweis von Studierenden von nicht unter Ziffer 2.1 dieser AGB genannten Hochschulen bei gebuchten Sportreisen muss innerhalb von sieben Tagen nach Buchung vorgelegt werden.
3.9. Eine Buchung von allen Angeboten des Hochschulsports ist für Gäste erst zwei Wochen nach dem offiziellen Anmeldestart möglich und dient der Auslastung freier Kurskapazitäten.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Das für die Angebote des Hochschulsports jeweils zu zahlende Entgelt richtet sich danach, ob die Teilnehmenden Studierende, Beschäftigte, Alumni oder Gäste sind. Bei allen Angeboten ist der Status der Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Höhe des Entgelts maßgeblich.
4.2. Die Anmeldung für ein Angebot des Hochschulsports ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgelts. Bei Buchung der Hochschulsportangebote besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
4.3. Die Entgelte werden ausschließlich im SEPALastschriftverfahren eingezogen. Dem Einzug im SEPALastschriftverfahren wird durch die Buchung zugestimmt, ein Widerruf ist nicht zulässig. Mit der Anmeldung gilt das Mandat zum Einzug als erteilt. Der Einzug erfolgt i.d.R. drei Wochen nach der Anmeldung und wird bei allen einzelbuchbaren Kursen in einem Betrag oder bei der FitnessCard, FlexiCard sowie SchwimmCard in monatlich jeweils gleichen Raten eingezogen.
4.4. Bei mehrtägigen Angeboten des Hochschulsports, die mit einer Übernachtungsleistung verbunden sind (Sportreisen), wird eine Anzahlung in Höhe von € 50,- drei Wochen nach Anmeldung fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigeren Buchungen wird der komplette Reisepreis sofort fällig.
4.5. Kosten, die durch mangelnde Deckung, falsche Angaben zur Kontoverbindung, durch Widerrufe der Lastschrift oder nicht mitgeteilte Änderungen der Bankverbindung entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmenden und werden über ein automatisiertes Mahnverfahren in Rechnung gestellt. Der Hochschulsport behält sich das Recht vor, die betreffende Person vom Hochschulsport auszuschließen.
5. Leistungsumfang
5.1. Der jeweilige Umfang der gebuchten Leistung ergibt sich aus den Programmausschreibungen auf den Internetseiten des Hochschulsports.
5.2. Die FlexiCard hat wahlweise eine Gültigkeit von drei oder sechs Monaten. Der Leistungsumfang der FlexiCard beinhaltet eine Mindestanzahl von 100 Kursstunden pro Woche. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Kurse und Kurszeiten besteht nicht. Eine Nutzung der Sportstätten außerhalb der ausgeschriebenen Kurszeiten ist nicht möglich. Sollten Sportstätten aufgrund von höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen, so entsteht dadurch kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Entgelts.
5.3. Die SchwimmCard hat wahlweise eine Gültigkeit von drei oder sechs Monaten. Der Leistungsumfang der SchwimmCard beinhaltet eine Mindestanzahl von 15 Kursstunden pro Woche in den Schwimmbädern „Bartholomäusbad“ und „Am Inselpark“. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Kurse und Kurszeiten bzw. Nutzung eines bestimmten Schwimmbades besteht nicht. Eine Nutzung der Schwimmbäder außerhalb der ausgeschriebenen Kurszeiten ist nicht möglich. Sollten Schwimmbäder aufgrund von höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht mehr zur Verfügung stehen, so entsteht dadurch kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Entgelts.
5.4. Das Online-Ticket hat eine Gültigkeit von einem Monat. Der Leistungsumfang des Online-Tickets beinhaltet eine Mindestanzahl von 15 Kursstunden pro Woche. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Kurse und Kurszeiten besteht nicht.
5.5. Die FitnessCard hat wahlweise eine Gültigkeit von einem, drei, sechs oder zwölf Monaten. Der Leistungsumfang der FitnessCard beinhaltet die Nutzung aller drei Fitnessstudios des Hochschulsports während der jeweils geltenden Öffnungszeiten. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten der einzelnen Studios sind den Webseiten des Hochschulsports und den Aushängen in den Studios zu entnehmen. Der Hochschulsport behält sich vor, die Öffnungszeiten bedarfsgerecht zu verändern und einzelne Fitnessstudios z.B. für Wartungsarbeiten für einzelne Tage (maximal jedoch 14 Tage pro Semester, gesetzliche Feiertage nicht eingeschlossen) zu schließen. Bei längeren Schließungszeiten verlängert sich die Buchungsdauer der FitnessCard entsprechend den Ausfallzeiten. Alle Leistungen darüber hinaus, wie z.B. Sauna-Nutzung, sind freiwillige Zusatzleistungen des Hochschulsport Hamburg.
6. Absage von Angeboten durch den Hochschulsport
6.1. Der Hochschulsport behält sich vor, das Kursangebot der FlexiCard, der SchwimmCard und des Online-Tickets unter Berücksichtigung der Mindestanzahl von Teilnehmern bedarfsgerecht zu verändern oder einzelne Angebote zu streichen. Veränderungen im Kursangebot berechtigen nicht zur Kündigung eines dieser Angebote.
6.2. Wird ein Fitnessstudio für einen definierten Zeitraum gesperrt, berechtigt das nicht zur Kündigung der FitnessCard.
6.3. Der Hochschulsport kann einzelbuchbare Kurse zusammenlegen oder vollständig absagen, wenn die in der Programmausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder wenn die jeweilige Sportstätte dauerhaft gesperrt wird. Teilnehmende, die zum Zeitpunkt der Absage oder der Änderung das Entgelt bereits entrichtet haben, können unter Verrechnung des gezahlten Entgelts auf andere verfügbare Angebote des Hochschulsports umbuchen oder eine Rückerstattung des gezahlten Entgeltes verlangen. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
6.4. Der Hochschulsport kann Sportreisen bei Nichterreichen der im Programm benannten Mindestteilnehmerzahl absagen bzw. vom Reisevertrag mit den Teilnehmenden zurücktreten. In der Ausschreibung zur Reise wird angegeben, in welcher Frist vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn den Teilnehmenden die Erklärung schriftlich zugegangen sein muss, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Sofern kein Zeitpunkt in der Ausschreibung genannt ist, ist eine Absage durch den Hochschulsport 31 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt gegenüber den Teilnehmenden zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Hochschulsport unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wird die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden auf den Reisepreis geleistete Anzahlungen unverzüglich zurück.
6.5. Der Hochschulsport behält sich vor, bei begründeten Einschränkungen des Hamburger Senats oder übergreifenden behördlichen Beschlüssen im Bereich der Durchführung geplanter Angebotsformen die Teilnehmerzahl entsprechend zu limitieren oder bei umfangreicheren Restriktionen entsprechend der Beschlusslage anzupassen. Ein Anspruch auf Durchführung einzelner Kurse oder Kurszeiten ergibt sich daraus nicht.
7. Rücktritt - Kündigung durch Teilnehmende
7.1. Die FitnessCard, die FlexiCard, die SchwimmCard und das Online-Ticket haben eine festgelegte Gültigkeit, die sie nach Ablauf der gebuchten Dauer automatisch verlieren. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.
7.2. Die Teilnehmenden sind berechtigt, die FitnessCard, die FlexiCard, die SchwimmCard, das Online-Ticket und einzelbuchbare Kurse aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- länger als drei Wochen ununterbrochen andauernde bzw. chronische Krankheit,
- Schwangerschaft
7.2.1 Die Teilnehmenden sind berechtigt, die FitnessCard und einzelbuchbare Kurse bei Wegzug aus Hamburg oder Umzug, wenn die Erreichbarkeit der Sportstätte unzumutbar eingeschränkt ist, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Der Hochschulsport behält sich vor, Nachweise darüber (Immatrikulationsbescheinigung der neuen Hochschule, Mietvertrag o.ä.) zu verlangen.
7.2.2. Die Teilnehmenden sind berechtigt, einzelbuchbare Kurse bis 30 Tage vor Kursbeginn aus anderen, als den unter Ziffer 7.2. und 7.2.1 dieser AGB genannten Gründen zu kündigen. Bereits gezahlte Kursentgelte können auf Antrag erstattet werden. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15 fällig. Den Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, ein Schaden sei wesentlich niedriger als die Pauschale. Bei kurzfristigeren Rücktritten von einzelbuchbaren Kursen ist der Hochschulsport berechtig, das volle Kursentgelt einzubehalten, sofern keine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Buchungsvertrag einspringt.
7.2.3. Die FitnessCard kann bei studien- oder berufsbedingter Abwesenheit von länger als einem Monat bei Vorlage entsprechender Nachweise zur Unterbrechung ausgesetzt werden. Hierbei laufen die Abbuchungen der monatlichen Raten unverändert weiter, die Dauer der Unterbrechung wird am ursprünglichen Ende der Buchungsdauer angehängt.
7.2.4. Die Kündigung kann nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis des wichtigen Grundes und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises erklärt werden. Bei einer Kündigung wegen Krankheit ist der Geschäftsstelle des Hochschulsports ein ärztliches Attest vorzulegen.
7.2.5. Im Falle der Kündigung haben die Teilnehmenden ein Anrecht auf Erstattung zu viel gezahlter Teilnahmeentgelte, berechnet ab Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Hochschulsport bzw. ab Eintritt des Kündigungsgrunds (Umzug, Krankenhausaufenthalt o.ä.), sofern dieser in der Zukunft liegt. Ein Anspruch auf Erstattung gezahlter Entgelte ab Beginn einer attestierten Sportunfähigkeit besteht nicht. Für die FitnessCard, die FlexiCard, die SchwimmCard und das Online-Ticket sowie für einzelbuchbare Kurse wird das gezahlte Gesamtentgelt in Wochenpreise/Kurstermine umgerechnet und die nicht genutzten Wochen/Kurstermine werden auf ganze Euro-Beträge abgerundet erstattet. Hierfür ist in jedem Fall die Angabe einer gültigen Bankverbindung erforderlich.
7.3. Für die Kündigung gilt die Textform.
7.4. Die FitnessCard und sonstige vom Hochschulsport ausgegebene Nachweise der Teilnahmeberechtigung müssen im Falle einer Kündigung unverzüglich zurückgegeben werden.
7.5 Rücktritt von Sportreisen vor Reisebeginn
7.5.1 Alle Kursangebote mit inkludierter Übernachtungsleistung gelten unabhängig von der Dauer als Sportreise.
7.5.2 Teilnehmende einer Sportreise sind für die Einhaltung der aktuellen Vorschriften in dem Zielland wie etwa Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Nachteile, die aus einem Verstoß des oder der Teilnehmenden gegen solche Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren oder seinen Lasten. Kann die Reise aufgrund der Nichteinhaltung solcher Vorschriften nicht angetreten werden, ist eine Rückforderung geleisteter Anzahlungen ausgeschlossen.
7.5.3 Die Teilnehmenden können vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Hochschulsport schriftlich zu erklären.
7.5.4 Treten Teilnehmende vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, verliert der Hochschulsport den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Hochschulsport eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
7.5.5 Der Hochschulsport hat diesen Entschädigungsanspruch pauschaliert. Dies geschieht zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis. Hierbei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
- bis 55 Tage vor Reisebeginn: € 25,
- 54 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Entgelts, jedoch mindestens € 25,
- 29 Tage bis 22 Tage vor Reisebeginn: 30% des Entgelts, jedoch mindestens € 25,
- 21 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Entgelts,
- 14 Tage bis 8 Tage vor Reisebeginn: 80% des Entgelts,
- ab sieben Tage bis zum Tag des Reisebeginns: 90% des Entgelts.
7.5.6 Teilnehmenden steht der Nachweis offen, dass dem Hochschulsport kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als der pauschaliert geltend gemachte Schaden entstanden ist.
7.5.7 Der Hochschulsport behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Hochschulsport verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5.8 Bis zum Reisebeginn können die Teilnehmenden verlangen, dass eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Hochschulsport kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese nicht Teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB ist, den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und die/der Reisebuchende als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten
7.5.9 Nehmen Teilnehmende einzelne Reiseleistungen, die ihr/ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihr/ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), ist sie/er zur Kündigung berechtigt. Der Hochschulsport behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der vorzeitigen Beendigung des Vertrags an Aufwendungen erspart.
8. Umbuchungen
8.1. Eine Umbuchung der FitnessCard , der FlexiCard, der SchwimmCard und des Online-Tickets ist nicht möglich.
8.2. Eine Umbuchung von einzelbuchbaren Kursen ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 5,- und nur bis 5 Werktage vor Beginn des Kurses über die Geschäftsstelle des Hochschulsports (zu unserer Kontaktseite) möglich. Bereits gezahlte Kursentgelte werden verrechnet.
8.3. Umbuchung von Sportreisen vor Reisebeginn
8.3.1. Änderungen des Reisevertrags hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder anderer einzelner Reiseleistungen (Umbuchungen) sind bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn und gegen ein Umbuchungsentgelt von € 25 pro Person und Buchung möglich.
8.3.2. Den Teilnehmenden steht der Nachweis offen, dass dem Hochschulsport durch die Umbuchung keine Kosten entstanden sind oder dass die dadurch entstandenen Kosten geringer waren, als das erhobene Umbuchungsentgelt von € 25,-.
8.3.3. Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 dieser AGB und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
9. Mängelanzeige der Teilnehmenden von Sportreisen
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, dem Hochschulsport Hamburg oder der jeweiligen Reiseleitung einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
10. Haftung
10.1 Der Hochschulsport übernimmt keine Haftung für Schäden der Teilnehmenden im Rahmen eines Sportangebotes des Hochschulsports.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hochschulsports oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hochschulsports beruhen;
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hochschulsports oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hochschulsports beruhen;
- für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen.
10.2 Für entliehene Sportmaterialien haften die Teilnehmenden in vollem Umfang.
10.3 Allen Teilnehmenden wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen, um gegenüber eventuellen Haftungsansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritten gegenüber gedeckt zu sein, die im Rahmen des Sportbetriebes entstehen können.
10.4 Die Teilnehmenden werden aufgefordert, keine Wertsachen mit in die Sportanlagen zu nehmen. Der Hochschulsport haftet im Rahmen aller Kurse, Veranstaltungen und in allen ihm zugeordneten Räumlichkeiten für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens des Hochschulsport.
10.5 Im Rahmen von Sportreisen ist die Haftung des Hochschulsport wie folgt beschränkt:
- Die vertragliche Haftung des Hochschulsport für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der/des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem/der Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Der Hochschulsport haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Touristische Angebote, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für die Teilnehmenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Hochschulsport sind.
10.6 Der Hochschulsport haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung der Teilnehmenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Schaden der Teilnehmenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Hochschulsports ursächlich geworden ist.
11. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen bei Sportreisen
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung haben die Teilnehmenden innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber dem Hochschulsport geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können die Teilnehmenden Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
11.2 Ansprüche der Teilnehmenden auf Abhilfe, Minderung und Schadensersatz nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen Teilnehmenden und dem Hochschulsport Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis die Teilnehmenden oder der Hochschulsport die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Versicherung
12.1 Studierende der unter Ziffer 2.1 dieser AGB genannten Hochschulen sind im Rahmen von Angeboten des Hochschulsport mit Ausnahme von freien Spielgruppen ohne feste Übungsleitung und Kursen, die der Hochschulsport lediglich vermittelt, über die Unfallkasse Nord gemäß deren Bestimmungen gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für den direkten Weg von ihrer Wohnung zur Sportstätte und zurück. Unfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen dem Hochschulsport unverzüglich auf einem Unfallmeldebogen gemeldet werden.
12.2 Beschäftigte der unter Ziffer 2.1 dieser AGB genannten Hochschulen sind nur bei Gesundheitssportangeboten des Hochschulsports gesetzlich unfallversichert. Unfälle bei allen anderen Angeboten müssen über die eigene Krankenversicherung abgewickelt werden.
12.3 Teilnehmende, die nicht zu den unter Ziffer 12.1 und 12.2 dieser AGB genannten Personenkreise zählen, sind bei der Teilnahme am Hochschulsport nicht gesetzlich unfallversichert.
12.4 Der Hochschulsport empfiehlt den Abschluss einer Unfall- und Krankenversicherung für die Fälle, in denen kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
12.5 Bei der Teilnahme an Sportreisen wird der Abschluss einer Reisegepäckversicherung und einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.
13. Weitere Hinweise und Datenschutz
13.1 Die Nutzungsordnungen der einzelnen Sportstätten sind einzuhalten. Wir weisen insbesondere auf die Nutzungsordnung unserer Fitnessstudios (Aushang in den Studios) und die des Sportpark Rothenbaum hin.
13.2 Der Hochschulsport verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nur in dem für den jeweiligen Vertrag erforderlichen Umfang sowie unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sollte für Dritte im Rahmen von technischen Wartungsaufgaben ein Zugriff auf die gespeicherten Daten möglich sein, so geschieht dies unter vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflicht.
13.3 Die Angabe der Email-Adresse während des Anmeldeprozesses ist erforderlich, da die Pre-Notifikation im Rahmen der SEPA-Lastschrift ausschließlich per Email versendet wird. Der Hochschulsport nutzt diese Email-Adresse darüber hinaus nur, um Informationen zu den aktuell gebuchten Angeboten zu versenden und um regelmäßig über Neuigkeiten vom Hochschulsport zu informieren. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
14. Gültigkeit der AGB
14.1 Der Hochschulsport behält sich die Änderung und Anpassung dieser AGB vor. Im Falle der Änderung oder Anpassung weist er die Teilnehmenden auf diese hin.
14.2 Die Teilnehmenden können der jeweiligen Änderung oder Anpassung binnen einer Frist von drei Wochen widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Änderung oder Anpassung als angenommen. Der Hochschulsport verpflichtet sich, die Teilnehmenden bei Beginn der Frist auf die Bedeutung eines nicht oder nicht fristgerecht erfolgenden Widerspruchs besonders hinzuweisen.
15. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.